Herzlich willkommen
auf der Internet-Seite der
hausärztlich-internistischen
Praxis Jürgen Werner
in Mechernich
Urlaub - Urlaub - Urlaub - Urlaub - Urlaub
Liebe Patentinnen und Patienten,
am Freitag, den 11.12.2026 und in der Zeit vom 28.- einschl. 30.12.2026 bleibt unsere Praxis wegen Urlaubs geschlossen.
Die Vertretung übernimmt in dringenden Fällen
am 11.12.26 die
Praxis Dres. Pauli und Freier
Mechernich, Hintere Bergstraße 1
Tel. 02443 48880
und in der Zeit vom 28.- 30.12.26 alle hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen in Mechernich.
Ab Montag, den 4.1.2027 sind
wir dann wieder für Sie da.
Ihr Praxisteam
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit Mitte September 2026 gibt es personalbedingt Änderungen im Sprechstundenablauf.
Ihr Praxisteam
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
und,
was es für Sie und Ihre haus- und fachärzliche Versorgung bedeutet
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge hat zahlreiche Auswirkungen, die Sie alle ab kommendem Jahr spüren werden, bevor frühestens 2028, eher 2029 ein Primärarztsystem nach dänischem oder niederländischem Vorbild bei uns die bestehende hausärztliche Versorgung neu regeln wird- so lautet jedenfalls der gesundheitspolitische Plan.
Es ist schon ein interessanter Ansatz, ein Gesundheitssystem so zu organisieren, dass die wirtschaftliche Stabilität der Kostenträger im Mittelpunkt der Überlegungen steht, dass damit die Schulden der gesetzlichen Krankenversicherer abgebaut und damit Ihre Versiche-rungsbeiträge möglichst wenig steigen sollen.
Meiner Meinung nach ist ein gutes Gesundheitssystem patienten-orientiert, d.h. es stellt die gute medizinische Versorgung aller Menschen in den Vordergrund. Was das konkret bedeutet und vor allem, was uns als Bürgern das wert ist, müsste vorher endlich einmal geklärt werden.
Dass, beginnend mit der COVID-Pandemie und später durch immer weiter steigende Personal- und Betriebskosten das Betreiben einer Arztpraxis wirtschaftlich immer schwieriger geworden ist, wird von der Politik wenn schon nicht übersehen dann eben bewusst verkannt, indem im neuen Gesetz die Honorierung der ärztlichen Leistung auf einer Berechnungsgrundlage von 2025 eingefroren wird, zahlreiche Leistungen gar nicht mehr abgerechnet werden können und die Behandlung von Neupatienten mit Honorarabschlägen vergütet wird. Was können wir Hausarztpraxen da tun?
Jedenfalls nicht, wie in den letzten Jahren geschehen, einfach weiter-machen wie immer, damit Sie als Patient:innen davon nichts merken, sondern, indem wir unser Leistungsangebot einschränken, um das Geld, das uns an Einnahmen von den gesetzlichen Krankenversiche-rungen fehlt, in anderen Bereichen zu verdienen wie mit Selbstzahler-leistungen, Privatsprechstunden, gutachterlicher Tätigkeit etc..
Die örtliche Hausarztpraxis mit einem freundlichen und motivierten Team, das Sie und Ihr Umfeld kennt, im Bedarfsfall alles tut, um Ihnen zu helfen, bei Bedarf auch zum Hausbesuch zu Ihnen kommt und soweit möglich immer ein offenes Ohr für Ihre Wün-sche und Bedürf-nisse hat, ist spätestens mit diesem Gesetz abgeschafft worden.
Und es war offen gestanden für meine hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen und mich schmerzlich anzusehen, wie wenig Aufschrei aus der Bevölkerung für den Erhalt des gewohnten Systems kam.
Es kann nicht sein, dass Sie alle, die Sie ja nicht nur Beitragszah-ler:innen, sondern auch Patient:innen sind, sich so sehr vom Versprechen der Stabilität der Krankenversicherungsbeiträge haben blenden lassen und nicht darüber nachgedacht haben, was das konkret für Ihre Versorgung bedeuten könnte. Oder doch?
Sei es drum, et iss wie et iss und et kütt wie et kütt- nur nicht schicksalshaft, sondern durchaus mit Einflussmöglichkeiten für
jede/n von uns.
Alles wird teurer werden, auch Ihre medizinische Versorgung.
Besser, Sie leben gesund, passen auf sich auf und werden nicht krank.
Falls doch, strengen wir Hausärztinnen und Hausärzte uns selbstver-ständlich weiter für Sie an - im Rahmen der politischen und gesell-schaftlichen (das sind Sie :-) ) Vorgaben.
Die Elektronische Patientenakte ePA
-ein kurzes Update (Wer befüllt was?)
Unsere Praxis kann auf Ihren Wunsch und mit Ihrer Erlaubnis die ePA mit den aktuell hier erhobenen Befunden befüllen. Fachärztliche Befunde und Krankenhausbriefe werden unter Verantwortung der jeweils behandelnden Ärtlichen Kolleginnen und Kollegen von diesen zu Ihrer ePA hinzugefügt.
Das elektronische Rezept - eRezept
Seit Anfang 2024 gibt es für die meisten Medikamente das elektronische Rezept, das Ihnen die Versorgung mit Ihren Medikamenten erleichtert.
Nachdem Sie einmal im Quartal (jeweils Vierteljahreszeiträume beginnend am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.) Ihre gültige Krankenversicherungskarte hier in der Praxis haben einlesen lassen, können wir Ihnen nachfolgend auch auf telefonische/schriftliche/email-Anfrage hin Ihre Medikamente rezeptieren.
Das elektronische Rezept ist ein Datensatz, der dann aus der Praxis an den Krankenversicherungs-server geschickt wird und dort von jeder Apotheke in Deutschland aus unter Vorlage Ihrer Krankenversi-cherungskarte abgerufen und bedient werden kann.
Das geht meist innerhalb weniger Minuten nach hier in der Praxis erfolgter Signierung.
Manchmal müssen die Apotheken dann trotzdem Rücksprache mit uns halten, wenn z.B. Medikamente in der verordneten Wirkstärke oder Packungsgröße nicht lieferbar sind, um eine entsprechende Ände-rung des eRezepts vornehmen zu lassen.
Liebe Patient:innen unserer Praxis,
bitte beachten Sie, dass wir unter Anwendung des Hausrechts zum Schutz aller Patienten und unseres Teams alle Praxisbesucher mit Erkältungszeichen und/oder COVID-Infektion bitten müssen, die Praxis nur unter Tragen einer FFP-2-Maske zu betreten und die Maske während der gesamten Aufenthaltsdauer zu tragen, es sei denn, Sie werden ausdrücklich aufgefordert, diese im Rahmen einer Untersuchung vorübergehend abzusetzen.
Zur Verringerung des Infektionsrisikos für andere Praxisbesucher, haben wir vormittags eine Infektionssprechstunde eingeführt (Mo,Di,Do und Fr von 10:10- 11:00 Uhr), für die die Termine auschließ-lich am selben Tag vergeben werden.
Alle warten darauf, dass ich wieder damit beginne
Nachdem die pandemie-bedingten Einschränkungen aufgehoben sind, steht einer Wiederaufnahme des Hypnose-Angebots in meiner Praxis nicht mehr viel im Wege. Aktuell fordern die personelle Unterbesetzung im Praxisteam und durch neue gesetzliche Vorgaben notwendig gewordene technische Upgrades, sowie die unverändert überbordende Bürokratie noch zu viel Zeit, die ich daher für Hypnotherapien nicht zur Verfügung habe.
Sobald ich wieder Termine dafür anbieten kann, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.
Videosprechstunde
Für alle, die nicht in die Praxis kommen möchten oder können, aber Gesprächsbedarf über Untersuchungsbefunde/Beschwerden haben, bieten wir neben der erweiterten Telefonsprechstunde auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung eine Videosprechstunde an. Sie benötigen dafür einen Laptop mit Kamera und Mikrofon oder ein Smartphone und Internet. Die Kontaktaufnahme hierfür kann gerne über das Kontaktformular dieser Homepage erfolgen. Bitte geben Sie Ihre email-Adresse an und ggf. Ihre Mobil-Telefonnummer. Wir vereinbaren einen Termin und senden Ihnen vorher einen Kontakt-Link, mit dem Sie sich einloggen können. Sollte aus irgendwelchen technischen Gründen die Verbindung nicht zustande kommen oder abbrechen, können wir Ihre Fragen immer noch telefonisch klären. Bitte beachten Sie, dass ein Termin mit 10 Minuten Dauer eingeplant ist, wir also nicht unbegrenzt Zeit haben. Für den Fall eines längeren Gesprächsbedarfs sollten Sie das bitte vorher angeben und wir werden versuchen, einen passenden Zeitpunkt für das Gespräch zu finden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
bevor Sie in die Praxis kommen
Nicht erst seit Corona arbeiten wir mit einem Terminsystem, weil nur dadurch die zur Verfügung stehende Sprechzeit sinnvoll eingeteilt werden kann.
Dass Notfälle im Praxisablauf keinen Aufschub dulden und behandelt werden müssen, steht außer Frage.
Und das häufig vorgetragene Argument: "Ich kann doch nicht drei Wochen vorher wissen, dass ich krank werde" ist in etwa so wirksam wie das mögliche Gegenargument, dass wir auch nicht drei Wochen vorher wissen können, dass an einem Tag gerade besonders viele Menschen unversorgt aus dem Krankenhaus entlassen werden, sich im Garten verletzen oder einen akuten Infekt haben und deshalb am besten gar keine Termine für Check-up-Untersuchungen oder Verlaufskontrollen bei chronischen Krankheiten vorab vergeben. Beide haben recht. Aber zum einen wartet - außer wenn ein dreiwöchiger Praxisurlaub angekündigt ist - niemand hier mit akuten Beschwerden drei Wochen auf einen Behandlungstermin, vielmehr wird in der Regel ein Termin in der Sprechstunde am nächsten Werktag organisiert, zum anderen bedürfen nicht alle Erkrankungen auch sofortiger ärztlicher Hilfe- manche sogar überhaupt nicht. Viele harmlose Infekte lassen sich mit Mitteln aus der Hausapotheke in Eigenregie anbehandeln. Eine Krankschreibung ist bis zu drei Tage nach Erkran-kungsbeginn möglich.
An jedem Tag - bis auf Mittwoch, den wir für Vorsorgeuntersuchungen, DMP u.Ä. reserviert haben - halten wir ein Kontingent an Terminen als "Notfalltermine" und in der Infektionssprechstunde frei, welche nur am selben Tag vergeben werden. Diese Termine sind an manchen Tagen innerhalb der ersten halben Stunde der Sprechzeit vergeben.
Rezepte/Überweisungen nur noch nach Vorlage
einer gültigen Krankenversicherungskarte
Liebe Patientinnen und Patienten,
jedes Quartal dasselbe- wir müssen einigen unserer Patienten hinterher telefonieren, um sie zu bitten, ihre Krankenversicherungskarte hier in der Praxis einlesen zu lassen, die sie bei der letzten Behandlung/Medikamentenverordnung/Abholung einer Überweisung nicht dabei hatten.
Nicht selten gibt es dann am anderen Ende der Leitung Unverständnis und böse Worte wenn wir kurz vor Quartalsende die Vorlage der Versicherungskarte einfordern. Und genauso nicht selten wird uns die Vorlage der Karte aus Zeitgründen oder auch ohne weitere Angabe von Gründen verweigert. Das ist sehr ärgerlich, da eine Abrechnung der erbrachten Leistungen mit der Krankenversicherung nur möglich ist wenn wir hier die Versicherungskarte eingelesen haben. Ohne Versicherungskarte erhalten wir kein Geld für unsere bereits geleistete Arbeit.
Wie so oft sorgen leider einige Unbelehrbare für eine Verschärfung des Reglements und die Aufgabe jeglicher Kulanz.
Kurz und gut:
Ohne Vorlage einer gültigen Versicherungskarte können wir keine Rezepte/Überweisungen mehr ausstellen. Notfallbehandlungen führen wir selbstverständlich auch weiterhin ohne Beharren auf die Vorlage der Visicherungskarte durch. Das ist aber auch die einzige Aus-nahme.
So bedauerlich das für all die vielen zuverlässigen Patienten ist, die verabredungsgemäß ihre Versichertenkarte zeitnah eingereicht haben- ab sofort nur noch mit Karte.
Einmal im Quartal vorlegen reicht aus.
Einmal im Quartal Ihre Krankenversicherungskarte für die Weiterverordnung von Medikamenten und sonstige Behandlungsanlässe einlesen zu lassen, sichert unsere wirtschaftliche Grundlage. In Zeiten einer immer schwieriger werdenden ambulanten medizinischen Versorgung kann es nur in Ihrem ureigenen Interesse sein, den Fortbestand "Ihrer" Hausarztpraxis zu unterstützen.
Mit Einführung des e-Rezepts ersparen Sie sich danach sogar den Weg zum Abholen in der Praxis, da Sie unter Vorlage Ihrer gültigen Krankenversicherungskarte das verordnete Medikament in der Apotheke Ihres Vertrauens ausgehändigt bekommen- soweit verfügbar, aber das ist wieder ein anderes Thema ;-).
Wir bemühen uns um ganzheitliche Medizin unter Nutzung schulmedizinischer und erfahrungsmedizinischer Erkenntnisse, um Ihnen die wirksamste und gleichzeitig schonendste Behandlung zukommen zu lassen.
Dafür bilden wir uns regelmäßig fort.
Mehr zu unserem Leistungsangebot finden sie wenn Sie den untenstehenden Button anklicken.